Leichte Zugänglichkeit / Erklärung zur Barrierefreiheit

Herausgegeben von der Baunsbergschule Baunatal

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.bbs-baunatal.de veröffentlichte Website der Baunsbergschule in Baunatal mit angeschlossenem Beratungs- und Förderzentrum.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2020 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

 

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Barriere 1:

  • Gesamter Webauftritt: Die Hierarchie der Seiten- und Menü-Überschriften wurde nicht korrekt verwendet.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Überarbeitung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

 

Barriere 2:

  • Beschreibung: Die korrekte Lesereihenfolge der Inhalte der Webseite kann nicht immer korrekt durch Anwendungen bestimmt werden.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

 

Barriere 3:

  • Kontaktformular: Der Eingabezweck von benutzerbezogenen Feldern ist nicht durchgängig durch Software ermittelbar.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

 

Barriere 4:

  • Gesamter Webauftritt: Die Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

 

Barriere 5:

  • Gesamter Webauftritt: Name, Rolle und Wert von Attributen sind nicht korrekt für die Verarbeitung durch Software definiert.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

 

Barriere 6:

  • Downloads: Die auf der Webseite bereitgestellten Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon zum entsprechenden Thema.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

 

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.09.2023 erstellt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Katja Röthemeyer
Schulleitung

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Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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