Abläufe

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Vorbeugende Maßnahmen (VM)

Vorbeugende Maßnahmen werden auf Antrag der Lehrkraft der allgemeinbildenden Schule an das BFZ eingeleitet. Mit Zustimmung der Eltern zur Beratung kann die BFZ-Kraft Förderung koordinieren und in Kooperation mit der Lehrkraft gemeinsam effiziente Möglichkeiten umsetzen.

Die sonderpädagogische Beratung, Unterstützung und Förderung durch das BFZ beginnt, wenn vorbeugende Maßnahmen der allgemeinen Schule nicht mehr ausreichen, um die Schülerin / den Schüler erfolgreich am schulischen Lernen und Leben teilnehmen zu lassen. Voraussetzung eines wirkungsvollen pädagogischen Handelns ist die gemeinsame Auftragsklärung. Ziel ist die gemeinsame Entwicklung einer individuellen Förderung. Um ein verlässliches, untereinander abgestimmtes Angebot sicher zu stellen, werden schulinterne Absprachen getroffen.

Zu den Standards der Fallarbeit zählen:

  • Gestuftes Verfahren“ bei Förderbedarf im Bereich emotional-soziale Entwicklung
  • Fallbeauftragung durch die Leitung des BFZ
  • geregelte Übernahme- und Übergabe
  • abgestimmter Ablauf in Beratung und Förderung
  • abgestimmte Förderplanung
  • enge Kooperation mit den Eltern und Institutionen
  • standardisierte Abschlussberichte

ablauf vm

(Download: Darstellung als PDF)

 

 

Inklusive Beschulung (IB)

Die inklusive Beschulung gilt für Schüler mit festgestelltem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.

Die Aufgaben des BFZ-Mitarbeiters in der inklusiven Beschulung sind folgende:

  • Unterstützung / Förderung der Schülerin des Schülers in der Inklusiven Beschulung vorrangig im Klassenverband und Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderplans
  • Unterstützung der gesamten Lerngruppe
  • Beratung von Eltern, Lehrern und Schülern
  • Kooperation mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule
  • Mitwirkung bei der schulischen Weiterentwicklung der Inklusiven Beschulung
  • Beratung hinsichtlich der Unterrichtsgestaltung sowie gemeinsame Planung von Lernprozessen in heterogenen Lerngruppen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf der Basis ihrer individuellen Förderpläne
  • Beratung und Unterstützung in Übergangssituationen
  • Unterstützung in der Erstellung und Reflektion von Förder- und Arbeitsplänen / Punktekonten (SOL)
  • Unterstützung in der Zeugniserstellung / Kompetenzbeschreibung / Beurteilung der Schülerinnen / des Schülers mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
    Zusammenarbeit in Konferenzen / Teambesprechungen
  • Auswahl und Zusammenstellung von Unterrichtsmaterialien
  • Erstellen von Berichten, Protokollen etc.
  • Einbeziehen weiterer Fachkräfte, Institutionen etc.
  • Absprachen zwischen der BFZ-Lehrkraft und der Schulleitung der allg. Schule zum zeitlich befristeten Vertretungsunterricht innerhalb der Klasse, in der die Schülerin / der Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogischen Förderung beschult wird.
  • Absprachen zwischen der BFZ-Lehrkraft und der Schulleitung der allg. Schule bezüglich der Übernahme von Pausenaufsichten.